• Für das Visum musst du zuerst eine Reisekrankenversicherung abschließen. Sobald du in Deutschland bist, musst du eine deutsche Krankenversicherung abschließen.

  • Je nach Wohnort in Deutschland solltest du dich bei der indonesischen Botschaft in Berlin oder bei einem der indonesischen Konsulate offiziell anmelden. Diese Registrierung erleichtert später die Rückkehr nach Indonesien, insbesondere wenn du Umzugsgut transportierst. Außerdem weiß die Auslandsvertretung im Notfall, wie sie dich erreichen kann, und du hast die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen.

  • Wenn du eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet hast und einen Mietvertrag hast, musst du dich bei der Stadt bzw. beim Ein-wohnermeldeamt anmelden. Das gilt auch, wenn du in einer Wohn-gemeinschaft (WG) wohnst.

  • Im Rahmen einer betrieblichen, qualifizierten Berufsausbildung be-ziehungsweise einer dualen Aus-bildung wird im Visumverfahren in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt.

  • Das beschleunigte Fachkräfte-verfahren nach § 81a AufenthG kostet eine Grundgebühr von 411 Euro. Diese Gebühr ist bei der Ausländerbehörde zu entrichten, in der Regel durch den Arbeitgeber.

  • Für den Erhalt deines Ausbildungs-gehalts benötigst du in deiner neuen Heimatstadt in Deutschland ein Girokonto. Achte bei der Wahl der Bank auf Kontoführungsgebühren, Kosten für Überweisungen sowie auf die angebotenen Leistungen der Bank.

  • Alle indonesischen Dokumente, die für den Visumantrag bei der deutschen Botschaft benötigt werden (z. B. Schulzeugnisse), müssen von einem amtlich vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

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